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   OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - 1 B 1843/05   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - 1 B 1843/05 (https://dejure.org/2006,16570)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.03.2006 - 1 B 1843/05 (https://dejure.org/2006,16570)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. März 2006 - 1 B 1843/05 (https://dejure.org/2006,16570)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Sofortvollzugs der Entlassungsverfügung nach § 55 Abs. 5 Soldatengesetz (SG) bezüglich eines Zeitsoldaten der Bundeswehr; Zulässigkeit der fristlosen Entlassung eines Zeitsoldaten der Bundeswehr, der bei einer privaten Feier Musik ...

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 10 L 1457/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - 1 B 1843/05
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 17.91

    Der Genuss von Rauschgift an Bord eines Schiffes rechtfertigt bei einem

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - 1 B 1843/05
    etwa BVerwG, Urteil vom 24.9.1992 - 2 C 17.91 -, BVerwGE 91, 62; OVG NRW, Beschluss vom 20.1.2005 - 1 B 2009/04 -, ZBR 2005, 350.

    Dafür, dass hier eine ggf. zu vernachlässigende (einmalige) "Affekthandlung" vorgelegen hätte, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.9.1992 - 2 C 17.91 -, a.a.O., liegen unbeschadet der Alkoholisierung des Antragstellers bei dem Vorfall am 4.3.2005 konkrete Anhaltspunkte nicht vor.

    So zumindest im Ergebnis etwa BVerwG, Urteil vom 24.9.1992 - 2 C 17.91 -, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 26.8.1999 - 12 A 2849/96 -, IÖD 2000, 101, und Juris.

    zum Ganzen: BVerwG, z. B. Urteile vom 31.1.1980 - 2 C 16.78 -, BVerwGE 59, 361, und vom 24.9.1992 - 2 C 17.91 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2005 - 1 B 2009/04

    Zur fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen außerdienstlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - 1 B 1843/05
    etwa BVerwG, Urteil vom 24.9.1992 - 2 C 17.91 -, BVerwGE 91, 62; OVG NRW, Beschluss vom 20.1.2005 - 1 B 2009/04 -, ZBR 2005, 350.

    OVG NRW, Beschlüsse vom 20.1.2005 - 1 B 2009/04 -, a.a.O., und vom 7.2.2006 - 1 B 1659/05 -, jeweils m.w.N.

    Dies zugrunde gelegt, ist das Ermessen der zuständigen Behörde, beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG vom Ausspruch der fristlosen Entlassung absehen zu können, trotz des Wortlauts "kann" (und nicht "soll") im Sinne einer sog. "intendierten Entscheidung" auf besondere (Ausnahme-)Fälle zu beschränken, vgl. insbesondere OVG NRW, Beschluss vom 20.1.2005 - 1 B 2009/04 -, a.a.O.; dazu auch OVG NRW, Urteil vom 26.8.1999 - 12 A 2849/96 -, a.a.O.; Bay. VGH, Urteil vom 25.7.2001 - 3 B 96.1876 -, Juris; VG Stade, Urteil vom 18.3.2004 - 3 A 1563/03 -, a.a.O., und zwar solche, die der Gesetzgeber in seine vorweggenommene Verhältnismäßigkeitsabwägung nicht schon einbezogen hat bzw. einbeziehen konnte, weil sie beispielsweise gerade den jeweils in Rede stehenden Fall völlig "atypisch" prägen.

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 16.78

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Entlassung eines Soldaten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - 1 B 1843/05
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift, welche der Entlassungsbehörde einen der gerichtlichen Überprüfung entzogenen Beurteilungsspielraum nicht eröffnen, vgl. BVerwG, Urteile vom 26.9.1963 - VIII C 123.63 -, BVerwGE 17, 5, und vom 31.1.1980 - 2 C 16.78 -, BVerwGE 59, 361, sind nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand erfüllt.

    zum Ganzen: BVerwG, z. B. Urteile vom 31.1.1980 - 2 C 16.78 -, BVerwGE 59, 361, und vom 24.9.1992 - 2 C 17.91 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2006 - 1 B 1659/05

    Fristlose Entlassung aus der Bundeswehr wegen der Vorfälle in Coesfelder Kaserne

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - 1 B 1843/05
    OVG NRW, Beschlüsse vom 20.1.2005 - 1 B 2009/04 -, a.a.O., und vom 7.2.2006 - 1 B 1659/05 -, jeweils m.w.N.

    zuletzt OVG NRW, Beschluss vom 7.2.2006 - 1 B 1659/05 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 12 A 2849/96
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - 1 B 1843/05
    So zumindest im Ergebnis etwa BVerwG, Urteil vom 24.9.1992 - 2 C 17.91 -, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 26.8.1999 - 12 A 2849/96 -, IÖD 2000, 101, und Juris.

    Dies zugrunde gelegt, ist das Ermessen der zuständigen Behörde, beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG vom Ausspruch der fristlosen Entlassung absehen zu können, trotz des Wortlauts "kann" (und nicht "soll") im Sinne einer sog. "intendierten Entscheidung" auf besondere (Ausnahme-)Fälle zu beschränken, vgl. insbesondere OVG NRW, Beschluss vom 20.1.2005 - 1 B 2009/04 -, a.a.O.; dazu auch OVG NRW, Urteil vom 26.8.1999 - 12 A 2849/96 -, a.a.O.; Bay. VGH, Urteil vom 25.7.2001 - 3 B 96.1876 -, Juris; VG Stade, Urteil vom 18.3.2004 - 3 A 1563/03 -, a.a.O., und zwar solche, die der Gesetzgeber in seine vorweggenommene Verhältnismäßigkeitsabwägung nicht schon einbezogen hat bzw. einbeziehen konnte, weil sie beispielsweise gerade den jeweils in Rede stehenden Fall völlig "atypisch" prägen.

  • BVerwG, 26.09.1963 - VIII C 123.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - 1 B 1843/05
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift, welche der Entlassungsbehörde einen der gerichtlichen Überprüfung entzogenen Beurteilungsspielraum nicht eröffnen, vgl. BVerwG, Urteile vom 26.9.1963 - VIII C 123.63 -, BVerwGE 17, 5, und vom 31.1.1980 - 2 C 16.78 -, BVerwGE 59, 361, sind nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand erfüllt.
  • VGH Bayern, 25.07.2001 - 3 B 96.1876

    Recht der Soldaten: Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen gelegentlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - 1 B 1843/05
    Dies zugrunde gelegt, ist das Ermessen der zuständigen Behörde, beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG vom Ausspruch der fristlosen Entlassung absehen zu können, trotz des Wortlauts "kann" (und nicht "soll") im Sinne einer sog. "intendierten Entscheidung" auf besondere (Ausnahme-)Fälle zu beschränken, vgl. insbesondere OVG NRW, Beschluss vom 20.1.2005 - 1 B 2009/04 -, a.a.O.; dazu auch OVG NRW, Urteil vom 26.8.1999 - 12 A 2849/96 -, a.a.O.; Bay. VGH, Urteil vom 25.7.2001 - 3 B 96.1876 -, Juris; VG Stade, Urteil vom 18.3.2004 - 3 A 1563/03 -, a.a.O., und zwar solche, die der Gesetzgeber in seine vorweggenommene Verhältnismäßigkeitsabwägung nicht schon einbezogen hat bzw. einbeziehen konnte, weil sie beispielsweise gerade den jeweils in Rede stehenden Fall völlig "atypisch" prägen.
  • VG Stade, 18.03.2004 - 3 A 1563/03

    Entlassung aus der Bundeswehr; Verletzung von Dienstpflichten eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - 1 B 1843/05
    Dies zugrunde gelegt, ist das Ermessen der zuständigen Behörde, beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG vom Ausspruch der fristlosen Entlassung absehen zu können, trotz des Wortlauts "kann" (und nicht "soll") im Sinne einer sog. "intendierten Entscheidung" auf besondere (Ausnahme-)Fälle zu beschränken, vgl. insbesondere OVG NRW, Beschluss vom 20.1.2005 - 1 B 2009/04 -, a.a.O.; dazu auch OVG NRW, Urteil vom 26.8.1999 - 12 A 2849/96 -, a.a.O.; Bay. VGH, Urteil vom 25.7.2001 - 3 B 96.1876 -, Juris; VG Stade, Urteil vom 18.3.2004 - 3 A 1563/03 -, a.a.O., und zwar solche, die der Gesetzgeber in seine vorweggenommene Verhältnismäßigkeitsabwägung nicht schon einbezogen hat bzw. einbeziehen konnte, weil sie beispielsweise gerade den jeweils in Rede stehenden Fall völlig "atypisch" prägen.
  • VG Regensburg, 28.06.2017 - RN 1 K 16.1581

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen des Einbringens rechtsextremistischer

    Das Verwaltungsgericht kann umfänglich überprüfen, ob das Verbleiben des Soldaten in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde (OVG NW, B.v. 01.03.2006 - 1 B 1843/05 - juris).

    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, haben die Verwaltungsgerichte im Rahmen einer "objektiv nachträglichen Prognose" nachzuvollziehen (BVerwG, B.v. 28.01.2013 - 2 B 114/11 - juris, Rn. 8; OVG NW, B.v. 01.03.2006 - 1 B 1843/05 - juris).

    Das Verhalten des Klägers ist in besonderer Weise geeignet, zu einem erheblichen Ansehensverlust der Bundeswehr zu führen (OVG NW, B.v. 01.03.2006 - 1 B 1843/05 - juris).

    Mit Blick auf die deutsche Geschichte in der Zeit des Nationalsozialismus ist das Ansehen der Bundeswehr in besonderem Maße störanfällig gegenüber Militärangehörigen, die Zweifel an der unbedingten Respektierung des sittlichen Wertes der Menschenwürde aufkommen lassen (OVG SH, B.v. 19.10.2015 - 2 LB 25/14 - juris Rn. 36; OVG NW, B.v. 01.03.2006 - 1 B 1843/05 - juris; OVG RhPf, U.v. 25.08.1995 - 10 A 12774/94 - NVwZ-RR 1996, 401, 402).

    § 55 Abs. 5 SG räumt der Behörde kein "umfassendes" Ermessen dergestalt ein, dass die Entlassungsbehörde gewissermaßen - ähnlich wie in einem Disziplinarverfahren - alle für und gegen den Verbleib des Zeitsoldaten im Dienst sprechenden Gesichtspunkte im Rahmen einer Gesamtwürdigung zusammentragen, gewichten und gegeneinander abwägen müsste (OVG NW, B.v. 01.03.2006 - 1 B 1843/05 - juris Rn. 29).

    Alleiniger Zweck der fristlosen Entlassung gemäß § 55 Abs. 5 SG ist es, eine drohende Gefahr für die Bundeswehr abzuwenden (OVG NW, B.v. 01.03.2006 - 1 B 1843/05 - juris Rn. 30; OVG SH, B.v. 19.10.2015 - 2 LB 25/14 - juris Rn. 43) .

  • VG Minden, 20.10.2020 - 12 K 324/18
    vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 -, juris Rn. 39, und vom 23. März 2017 - 2 WD 16.16 -, juris Rn. 67; OVG NRW, Beschlüsse vom 17. September 2008- 1 B 670/08 -, juris Rn. 49, und vom 1. März 2006 - 1 B 1843/05 -, juris Rn. 17 und 23.

    vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2006 - 1 B 1843/05 -, juris Rn. 18.

    vgl. tendenziell OVG NRW, Beschlüsse vom 17. September 2008 - 1 B 670/08 -, juris Rn. 47 ff., und vom 1. März 2006 - 1 B 1843/05 -, juris Rn. 23 f., das in Fällen des Besitzes und Abspielens von rechtsextremer Musik im Kasernenbereich im Ergebnis wohl auf eine Nachahmungsgefahr als Aspekt einer Randbereichsverletzung abstellt.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 2 WDB 3, 19 -, juris Rn. 27; OVG NRW, Beschlüsse vom 17. September 2008- 1 B 670/08 -, juris Rn. 49, und vom 1. März 2006 - 1 B 1843/05 -, juris Rn. 23.

    Dahingehend unterscheidet sich der vorliegende Einzelfall wesentlich von anderen in der Rechtsprechung entschiedenen Sachverhalten, in denen beispielsweise rechtsextreme Musikdateien bewusst in eine dienstliche Unterkunft im Ausland (hier: USA) eingebracht, vorgehalten und auch laut angehört worden sind - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. September 2008 - 1 B 670/08 -, juris Rn. 47 und 49 -, oder in denen auf Basis einer rechtsradikalen Gesinnung (hier: Zugehörigkeit zu einer Skinheadszene) auf einer Geburtstagsfeier so laut rechtsextreme Musik gehört worden ist, dass Anwohner die Polizei riefen - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2006 - 1 B 1843/05 -, juris Rn. 17 und 23 -.

  • VG Sigmaringen, 19.07.2017 - 5 K 1899/17

    Aufnahmeritual; Ritual; ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung oder des

    Die vom Kläger und den anderen Beteiligten - wie vorstehend beschrieben - organisierten Aufnahmerituale sind damit dazu angetan, Spannungen in den inneren Dienstbetrieb der Bundeswehr hineinzutragen, welche sich negativ auf den Zusammenhalt innerhalb der Truppe, auf ein reibungsloses Zusammenspiel der Einsatzkräfte im Rahmen des Prinzips von Befehl und Gehorsam und damit letztlich auf die Einsatzfähigkeit im Ganzen und die militärische Ordnung auswirken (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.03.2006 - 1 B 1843/05 -, Rn. 23, juris).

    Schon die äußere Gestaltung der "Taufen" und des sog. "Gefangenenspiels" begründen durchgreifende Zweifel an der Zuverlässigkeit der betroffenen Soldaten, dem Einsatzauftrag der Bundeswehr im Rahmen der bestehenden Verfassung Rechnung zu tragen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.03.2006 - 1 B 1843/05 -, Rn. 23, juris).

    Um eine drohende Festsetzung des Problems in den Streitkräften zu verhindern, muss es der Bundeswehr möglich sein, derartige Vorfälle schon im Anfangsstadium mit der gebotenen Konsequenz und Härte zu bekämpfen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.03.2006 - 1 B 1843/05 -, Rn. 23, juris).

    § 55 Abs. 5 SG räumt der Behörde kein "umfassendes" Ermessen dergestalt ein, dass die Entlassungsbehörde gewissermaßen - ähnlich wie in einem Disziplinarverfahren - alle für und gegen den Verbleib des Zeitsoldaten im Dienst sprechenden Gesichtspunkte im Rahmen einer Gesamtwürdigung zusammentragen, gewichten und gegeneinander abwägen müsste (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.03.2006 - 1 B 1843/05 -, Rn. 29, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - 1 A 2084/07

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit innerhalb der ersten vier Jahre bei

    vgl. insbesondere Beschlüsse des Senats vom 1. März 2006 - 1 B 1843/05 -, NZWehrr 2007, 171 = juris, Rn. 27 ff., und vom 20. Januar 2005 - 1 B 2009/04 - , NVwZ-RR 2005, 638 = juris, Rn. 31 ff., jeweils m.w.N.; ferner Beschluss vom 17. September 2008 - 1 B 670/08 -, juris, Rn. 51 f.; so auch Sohm, in: Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 2. Aufl. 2010, § 55 Rn. 62.

    vgl. insbesondere Beschlüsse des Senats vom 1. März 2006 - 1 B 1843/05 -, a.a.O., und vom 20. Januar 2005 - 1 B 2009/04 -, a.a.O., juris, Rn. 31 ff., jeweils m.w.N.; ferner Beschluss vom 17. September 2008 - 1 B 670/08 -, juris, Rn. 51 f.; so auch Sohm, a.a.O., § 55 Rn. 62.

  • VG Sigmaringen, 19.07.2017 - 5 K 3625/17

    Aufnahmeritual; Ritual; Taufe; ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung;

    Die vom Kläger und den anderen Beteiligten - wie vorstehend beschrieben - organisierten Aufnahmerituale sind damit dazu angetan, Spannungen in den inneren Dienstbetrieb der Bundeswehr hineinzutragen, welche sich negativ auf den Zusammenhalt innerhalb der Truppe, auf ein reibungsloses Zusammenspiel der Einsatzkräfte im Rahmen des Prinzips von Befehl und Gehorsam und damit letztlich auf die Einsatzfähigkeit im Ganzen und die militärische Ordnung auswirken (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.03.2006 - 1 B 1843/05 -, Rn. 23, juris).

    Schon die äußere Gestaltung der "Taufen" und des sog. "Gefangenenspiels" begründen durchgreifende Zweifel an der Zuverlässigkeit der betroffenen Soldaten, dem Einsatzauftrag der Bundeswehr im Rahmen der bestehenden Verfassung Rechnung zu tragen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.03.2006 - 1 B 1843/05 -, Rn. 23, juris).

    Um eine drohende Festsetzung des Problems in den Streitkräften zu verhindern, muss es der Bundeswehr möglich sein, derartige Vorfälle schon im Anfangsstadium mit der gebotenen Konsequenz und Härte zu bekämpfen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.03.2006 - 1 B 1843/05 -, Rn. 23, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2015 - 2 LB 25/14

    Entlassung eines Soldaten wegen Hitlergruß

    Mit Blick auf die deutsche Geschichte von 1933 bis 1945 ist das Ansehen des Militärs in besonderem Maße störanfällig gegenüber dem Auftreten eines Soldaten, das Zweifel an der unbedingten Respektierung des sittlichen Wertes der Menschenwürde nährt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 1. März 2006 - 1 B 1843/05 - juris Rn. 23; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. August 1999 - 2 M 1921/99 - juris Rn. 18, OVG Koblenz, Urteil vom 25. August 1995 - 10 A 12774/94 - NVwZ-RR 1996, 401 ).

    Dies schließt es ein, bereits dem durch objektive Tatsachen begründeten Anschein des Fortbestehens einer derartigen Gesinnung und inneren Einstellung wirksam entgegenzutreten (vgl. zum Ganzen: OVG Münster, Beschluss vom 1. März 2006 - 1 B 1843/05-juris Rn. 23 ff.).

    So setzt § 55 Abs. 5 SG mit der Begrenzung der Rechtsfolge auf Fälle einer "ernstlichen" Gefährdung einen besonderen Gefährdungsgrad voraus; außerdem grenzt er in zeitlicher Hinsicht die Entlassungsmöglichkeit auf die ersten vier Dienstjahre ein (vgl. zum Ganzen: OVG Münster, Beschluss vom 1. März 2006 - 1 B 1843/05 - juris Rn. 30 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2009 - 1 A 2084/07

    Zulässigkeit einer fristlosen Entlassung eines Soldaten wegen des Konsums von

    vgl. insbesondere Beschlüsse des Senats vom 1. März 2006 - 1 B 1843/05 -, NZWehrr 2007, 171 = juris, dort Rn. 27 ff., und vom 20. Januar 2005 - 1 B 2009/04 - , a.a.O., in juris Rn. 31 ff., jeweils m.w.N.; ferner Beschluss vom 17. September 2008 - 1 B 670/08 -, juris, Rn. 51 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2008 - 1 B 670/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Entlassung

    Ebenso bereits Senatsbeschluss vom 1. März 2006 - 1 B 1843/05 -, NZWehrr 2007, 171 (= Juris Rn. 17, 21 ff.) hinsichtlich des Abspielens zweier gebrannter CDs der Musikgruppen "Landser" und "Neue Werte" im außerdienstlichen Bereich.

    vgl. insbesondere Beschlüsse des Senats vom 1. März 2006, a.a.O. (= Juris Rn. 27 ff.), und vom 20. Januar 2005 - 1 B 2009/04 -, a.a.O., jeweils m.w.N.

  • VG Aachen, 18.03.2024 - 1 K 1117/22

    Zeitsoldat durfte wegen Verweigerung einer COVID-19-Impfung entlassen werden

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2006 - 1 B 1843/05 -, juris Rn. 32, m.w.N.
  • VG Stuttgart, 09.03.2022 - 14 K 5778/21

    Fristlose Entlassung eines SaZ; Veröffentlichung eines Links zu Webseiten einer

    Auch die Pflicht des Soldaten aus § 8 SG, die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anzuerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung einzutreten, endet deshalb nicht "am Kasernentor" (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.03.2006 - 1 B 1843/05 -, juris Rn. 17).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein atypischer Ausnahmefall vorliegt, den der Gesetzgeber in seine vorweggenommene Verhältnismäßigkeitsabwägung nicht schon einbezogen hat bzw. einbeziehen konnte (OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 01.03.2006 - 1 B 1843/05 -, juris Rn. 32 m.w.N.).

  • BVerwG, 03.02.2021 - 2 C 29.20

    Klagebefugnis gegen Zurückstellung von Dienstleistungen

  • VG Koblenz, 27.10.2021 - 2 K 252/21

    Soldat durfte wegen einer Vielzahl rechtsextremistischer und

  • VG Regensburg, 24.05.2022 - RO 1 S 21.2420

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit, Kameradschaftspflichtverletzung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2022 - 1 B 1756/21

    Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten aufgrund der Teilnahme an rassistischen

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2006 - 5 ME 67/06

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit

  • VGH Bayern, 22.06.2022 - 6 CS 22.689

    Fristlose Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit

  • VG Lüneburg, 12.04.2019 - 8 B 52/19

    Aufschiebende Wirkung; intendiertes Ermessen; Kameradschaft; Nötigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2020 - 1 B 858/20
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2006 - 5 ME 67/06

    Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Soldaten auf Zeit; Gefährdung des Ansehens

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